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Neuropsychologie

Neuropsychologie

Seit 1. Juli 2017 gehört die neuropsychologische Diagnostik/Abklärung zur Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Seither können die erbrachten Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Überweisung.

Die neuropsychologische Diagnostik/Abklärung von Unfallfolgen kann in der Regel direkt mit der entsprechenden Unfallversicherung abgerechnet werden. Hierfür ist ebenfalls eine ärztliche Überweisung notwendig. Die Unfallversicherung übernimmt dabei sämtliche Abklärungskosten. 

Die neuropsychologische Diagnostik/Abklärung im Zusammenhang mit der IV kann in der Regel direkt mit der IV abgerechnet werden. Hierfür wird eine Überweisung durch die IV oder eine ärztliche Überweisung mit entsprechendem Kostengutsprachegesuch benötigt. Dabei werden ebenfalls sämtliche Abklärungskosten übernommen.

 

Neuropsychologische Therapie und Beratung bieten wir nicht an.

Im Verhinderungsfall

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten behalten wir es uns vor, einen Unkostenbeitrag von 100 Franken zu verrechnen.

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